1. VERTRAGSPARTNER
  2. Der REISEDIENST Gerhard Krause vermietet Ferienquartiere an Gruppen. Die Gruppe bestimmt als Vertragspartner einen verantwortlichen Leiter, der sie nach außen vertritt und für die ordnungsgemäße Buchungs / Belegungsabwicklung verantwortlich ist. Ist die Gruppe eine juristische Person, ist diese Vertragspartner.

  3. BUCHUNG, LEISTUNGEN
  4. Die Quartierbuchung erfolgt schriftlich und bezieht sich auf die im gebuchten Angebot genannten Angaben. Ist der Leiter der Gruppe zum Zeitpunkt der Buchung minderjährig, müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Die Buchung kommt mit der innerhalb von 8 Tagen zu erfolgenden Rücksendung eines Buchungsdoppels zu Stande. Innerhalb von 8 Tagen ist die in der Buchung genannte Anzahlung zu leisten. Wenn in der Buchung vereinbart, ist bis 4 Wochen vor Quartierbelegung unaufgefordert eine 2. Zahlung fällig. Nach Quartierbelegung erfolgt innerhalb von ca. 14 Tagen durch den REISEDIENST die Endabrechnung.

  5. RÜCKTRITT, UMBUCHUNGEN
  6. Die Gruppe kann jederzeit vor Reisebeginn von der Quartierbuchung zurücktreten. Ein Rücktritt von der Quartierbuchung muss schriftlich erfolgen und wird mit Datum des Poststempels wirksam. Tritt eine Gruppe ganz oder teilweise aus Gründen die der REISEDIENST nicht zu vertreten hat zurück, können Rücktrittsgebühren erhoben werden. Berechnungsgrundlage sind die aus der Quartierbuchung zu ersehenden Quartier – Mindestbelegungskosten.

    • Bis 30 Wochen vor Mietbeginn 10%.
    • Bis 24 Wochen vor Mietbeginn 30%.
    • Bis 16 Wochen vor Mietbeginn 50%.
    • Bis 8 Wochen vor Mietbeginn 70%.
    • Bis 4 Wochen vor Mietbeginn 80%.
    • Bei späterem Rücktritt 100% der Belegungskosten.

    Wird von der Gruppe eine gleichwertige Ersatzgruppe gestellt, entstehen nur 50,-- €. Bearbeitungsgebühr.

  7. KÜNDIGUNG
  8. Der REISEDIENST kann einen Vertrag kündigen, wenn die Einhaltung infolge bei Vertragsabschluß unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, schwerwiegenden haustechnischen Schwierigkeiten, behördlichen Anordnungen oder vergleichbarer Vorfälle beeinträchtigt wird. In Folge einer solchen Kündigung wird der Mietpreis unter Abzug bereits erbrachter Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Zahlungsverzug der Gruppe berechtigt den REISEDIENST zum Vertragsrücktritt, wobei Rücktrittsgebühren erhoben werden können.

  9. HAFTUNG
  10. Der REISEDIENST haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit des Angebots, die Quartierbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen. Für Leistungsstörungen deren Ursache nicht im Einflussbereich des REISEDIENST liegt, z.B. im Bereich öffentlicher Ver- und Entsorgung, sowie höherer Gewalt/klimatische Veränderungen, wird keine Haftung übernommen. Für ein Verschulden mitwirkender Leistungsträger haftet der REISEDIENST dem Grunde und der Höhe nach, jedoch höchstens mit dem doppelten Teilnehmerpreis. Begründete Reklamationen sind vor Ort dem Hausverantwortlichen unverzüglich mitzuteilen damit er für Abhilfe sorgen kann. Tritt diese nicht ein ist dies dem REISEDIENST unverzüglich mitzuteilen damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Die Gruppe ist verpflichtet alles Zumutbare zu tun um zur Behebung der Störung beizutragen und einen evtl. Schaden gering zu halten. Wird kein Abhilfeverlangen gestellt, entfällt die Haftung des REISEDIENST. Alle Ersatzansprüche der Gruppe verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Mietende. Evtl. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Mietende schriftlich beim REISEDIENST geltend gemacht werden.

  11. NUTZUNG
  12. Die in der Quartierbeschreibung genannten Räume/Inventar stehen der Gruppe zur verantwortungsvollen Nutzung unter Beachtung der Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Eine geltende Hausordnung ist bindend.

  13. ALLGEMEINES
    1. Bei Ankunft und Abreise werden Zählerstände und evtl. Schäden durch den Hausverantwortlichen und den verantwortlichen Leiter festgehalten.
    2. Bei Selbstversorgerhäusern obliegt die Grundreinigung (Besenrein) des Mietobjektes der Gruppe, auch wenn die Endreinigung gesondert gezahlt werden muss oder im Mietpreis inbegriffen ist.
    3. Bei der Belegung von Jugend-Gästehäusern und Pensionen ist es üblich, dass die Betten selbst gemacht, Papierkörbe selbst geleert und bei evtl. Tisch- und Küchendienst Mithilfe geleistet wird.
    4. Schäden die nicht unter die normale Nutzung fallen oder zusätzlicher Verschleiß, der sich durch Mißachtung der Hausordnung ergibt, wird in Rechnung gestellt. Werden von der Gruppe verursachte Schäden verdeckt oder sind diese bei Rückgabe nicht unmittelbar festzustellen, bleibt Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
    5. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet.

  14. GÜLTIGKEIT
  15. Die Unwirksamkeit einzelner Buchungs- oder Vertragsbedingungen hat nicht die gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Nur schriftliche Absprachen sind gültig. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Pforzheim.


Stand: Juni, 2015

AGB Menu